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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.02.2012
- 6 B 11492/11 -
Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge für den Straßenbau nicht verfassungswidrig
Umlegen der Kosten für Straßenbau auf alle Grundstückseigentümer der Ortsgemeinde zulässig
Die wiederkehrenden Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen (Ausbaubeiträge) sind verfassungsgemäß. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und bestätigte damit – gerade auch im Hinblick auf die gegenteilige Auffassung des Verwaltungsgerichts Koblenz – seine langjährige Rechtsprechung.
Nach der Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Kirf (Verbandsgemeinde Saarburg) werden sämtliche Anliegerstraßen zu einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung zusammengefasst und die Eigentümer der bebauten und bebaubaren Grundstücke zu so genannten wiederkehrenden Beiträgen für den
Gericht hat keine ernstlichen Zweifel an Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung. An der Rechtmäßigkeit der Heranziehung des Antragstellers zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen bestünden keine ernstlichen Zweifel. Insbesondere liege der die Beitragserhebung rechtfertigende Sondervorteil vor. Denn von jedem Anliegergrundstück aus bestehe die Möglichkeit der Zufahrt oder des Zugangs zu einer Straße, welche Teil der aus allen Verkehrsanlagen im Gemeindegebiet gebildeten öffentlichen Einrichtung sei. Insofern könne nicht dem Verwaltungsgericht Koblenz gefolgt werden, das die Erhebung wiederkehrender
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- Kosten eines Straßenausbaus können auf alle Grundstücke in der Gemeinde umgelegt werden
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.11.2007
[Aktenzeichen: 6 C 10601/07.OVG]) - VG Lüneburg: Grundsteuererhöhung zur Straßensanierung zulässig
(Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 03.03.2011
[Aktenzeichen: 2 A 337/09 u.a.])
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Dokument-Nr. 13134
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