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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.04.2005
3 A 10278/05.OVG -

Unerlaubte "'Hilfe" bei Steuererklärungen - OVG entfernt Finanzbeamten aus dem Dienst

Ein Finanzbeamter, der für dritte Personen Einkommensteuererklärungen unrichtig abgibt, kann für den öffentlichen Dienst untragbar sein und ist dann aus dem Dienst zu entfernen. So entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der 1948 geborene Finanzbeamte hatte jahrelang in über 100 Fällen steuerpflichtigen Bürgern "geholfen", um ihnen mit Hilfe seiner internen Kenntnisse ungerechtfertigte steuer­liche Vorteile zukommen zu lassen. Dafür hatte er Entgelte angenommen. Im Straf­verfahren wurde er wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe verurteilt. Im anschließenden Dis­ziplinarverfahren entfernte das Verwaltungsgericht Trier den Mann aus dem Dienst. Seine dagegen eingelegte Berufung blieb vor dem Oberverwaltungsgericht erfolglos.

Wer sich in dieser Weise gezielt gegen seinen Dienstherrn stelle, verliere endgültig dessen Vertrauen und das der Allgemeinheit, betonten die Richter. Die Dienstpflichtverletzung wiege deshalb besonders schwer, weil der Mann für seine Tätigkeiten Entgelte angenommen und sein Wissen als Finanzbeamter rechtswidrig und zum Nachteil des Fiskus ausgenutzt habe. Dadurch habe er dem Ansehen des Landes einen schweren Schaden zugefügt. Das gezeigte Verhalten mache den Beamten für das weitere Verbleiben in der Steuerverwaltung schlichtweg untragbar.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 23/05 des OVG Rheinland-Pfalz vom 25.04.2005

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Dokument-Nr.: 422 Dokument-Nr. 422

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