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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.06.2011
- 2 B 10681/11.OVG -
OVG Rheinland-Pfalz: Eilantrag gegen Intendantenwahl beim ZDF bleibt ohne Erfolg
Ausschluss vom weiteren Auswahlverfahren mangels Unterstützung durch Fernsehratsmitglieder zulässig
Ein Bewerber um die Stelle des Intendanten des ZDF darf vom weiteren Auswahlverfahren ausgeschlossen werden, wenn kein einziges der 77 Fernsehratsmitglieder seine Bewerbung unterstützt und ihn zur Wahl vorschlägt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem gerichtlichen Eilverfahren.
Im zugrunde liegenden Fall bewarb sich der Antragsteller um die Stelle des Intendanten des ZDF, der nach dem ZDF-Staatsvertrag mit einer 3/5-Mehrheit durch den Fernsehrat gewählt wird. Seine Bewerbungsunterlagen wurden sämtlichen Fernsehratsmitgliedern bekannt gemacht. Keines der 77 Mitglieder war bislang jedoch bereit, die
Bewerber sieht im Ausschluss vom weiteren Wahlverfahren Verstoß gegen Europäische Grundrechtecharta
Gegen diese Entscheidung legte der Antragsteller gestern Nachmittag Beschwerde ein mit dem Ziel, die heute stattfindende
Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde zurück
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hält die Einwendungen des Antragstellers für unbegründet und hat seine Beschwerde daher zurückgewiesen. Eine schriftliche Begründung der Entscheidung geht den Beteiligten gesondert zu.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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Dokument-Nr. 11820
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