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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.09.2009
- 10 B 10930/09.OVG -
Betrunken auf dem Fahrrad: Radfahrer erhält kein Fahrradverbot nach Alkoholmissbrauch
Verkehrsbehörde beachtete nicht ausreichend den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Einem Fahrradfahrer, der keine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge besitzt und erstmals mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss aufgefallen ist, darf das Fahrradfahren nicht verboten werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der 1947 geborene Antragsteller aus der Pfalz, welcher nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge ist, fiel im Dezember 2008 einer nächtlichen Polizeistreife auf, weil er mit einem Fahrrad auf einem Radweg „Schlangenlinien” fuhr. Die Blutprobe ergab eine
OVG: Verkehrsbehörde hat den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend beachtet
Bei dem gegenüber dem Antragsteller ausgesprochenen Verbot des Führens von Fahrrädern habe die Verkehrsbehörde den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend beachtet. Zwar könne eine Fahrt mit dem Fahrrad bei einer
Fahrradfahrverbot nur bei konkreter Gefährdung
Dementsprechend könne ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2009
Quelle: ra-online, Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
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Dokument-Nr. 8563
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