wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.06.2013
1 A 11166/12.OVG -

Erweiterung einer Eisdiele in reinem Wohngebiet unzulässig

Eisdiele fällt nach Art der baulichen Nutzung deutlich aus Rahmen der Bebauung

Der Kreisrechtsausschuss des Landkreises Mayen-Koblenz hat zu Recht die Baugenehmigung zur Erweiterung einer Eisdiele in der Ortsgemeinde Kruft aufgehoben, weil die Genehmigung rechtswidrig ist. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin betreibt in Kruft eine Eisdiele, die der beklagte Landkreis bereits im Jahr 1987 genehmigt hatte. Im April 2011 erteilte er ihr die Genehmigung zur Erweiterung des vorhandenen Verkaufsraums um eine zweite Verkaufstheke und zur Nutzung eines Vorraums als weiteren Verkaufsraum. Auf den Widerspruch eines Nachbarn hob der Kreisrechtsausschuss des Beklagten diese Genehmigung auf. Daraufhin erhob die Betreiberin der Eisdiele Klage gegen den Widerspruchsbescheid, der das Verwaltungsgericht stattgab. Das Oberverwaltungsgericht wies die Klage hingegen auf die Berufung des beigeladenen Nachbarn ab.

In reinem Wohngebiet sind Eisdielen generell nicht zulässig

Die Erweiterung der Eisdiele verstoße gegen den Nachbaranspruch auf Wahrung des Gebietscharakters. Der Eigentümer eines Grundstücks in einem Baugebiet habe das Recht, Vorhaben abzuwehren, die in dem Gebiet hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung unzulässig seien. Nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung entspreche die nähere Umgebung der Eisdiele einem reinen Wohngebiet. Die bereits vorhandene Eisdiele falle nach der Art der baulichen Nutzung deutlich aus dem Rahmen der sonst in der näheren Umgebung anzutreffenden Bebauung und sei entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts als Fremdkörper bei der Beurteilung der Gebietsart außen vor zu lassen. Weil in einem reinen Wohngebiet Eisdielen generell nicht zulässig seien, komme eine Erweiterung des vorhandenen Betriebs nicht in Betracht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16439 Dokument-Nr. 16439

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16439

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?