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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.09.2010
- 7 B 985/10 -
OVG Nordrhein-Westfalen zur Nutzungsänderung eines Gebäudes bei Errichtung einer Solarenergieanlage
Gewerbliche Nutzung einer Solarenergieanlage bedarf einer Baugenehmigung
Führt die Errichtung einer Solarenergieanlage auf einem Gebäude zu einer Nutzungsänderung des Gebäudes, so bedarf diese der Baugenehmigung. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Bauaufsichtsbehörde dem Antragssteller unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Nutzung einer
Solarenergieanlage für sich gesehen bedürfe keine Baugenehmigung
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den gegen die sofortige Vollziehung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2010
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
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Dokument-Nr. 10316
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