Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.03.2022
- 4 A 1381/18 -
Goldankaufaktionen fallen unter das An- und Verkaufsverbot im Reisegewerbe
Verbot des An- und Verkaufs von Edelmetallen im Reisegewerbe ist auch mit Unionsrecht vereinbar
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit entschieden, dass die Durchführung von örtlich wechselnden kurzen Goldankaufaktionen gegen das Verbot des An- und Verkaufs von Gold und anderen Edelmetallen im Reisegewerbe verstößt.
Die im An- und Verkauf von Metallen und Edelmetallen tätige Klägerin mit Sitz in Hildesheim führt mehrfach im Jahr sogenannte Goldankaufaktionen durch. Sie nutzt hier-für Räume anderer Gewerbetreibender ohne eigene feste Geschäftseinrichtung, unter anderem auch in der hier beklagten Stadt Gummersbach. Die Aktionen werden von der Klägerin jeweils vorab beworben und finden in der Regel an zwei bis drei aufeinanderfolgenden Werktagen statt. Die Beklagte hat die sofortige Einstellung der Goldankaufaktionen in ihrer Stadt mit der Begründung angeordnet, die Klägerin verstoße gegen das gesetzliche Verbot des An- und Verkaufs von Edelmetallen im
Erreichbarkeit für Kunden maßgeblich
Nach Auffassung des Gerichts ist die Klägerin im
Vertriebsverbot zur Verhinderung von Hehlerei und Betrug erforderlich
Das Verbot des An- und Verkaufs von Edelmetallen im
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.03.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31534
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31534
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.