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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.03.2012
- 3d A 317/11.O -
Kein Streikrecht für Beamte der Bundesrepublik Deutschland
Streikrecht für deutsche Beamte lässt sich weder aus Menschenrechtskonvention noch aus Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ableiten
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Beamten der Bundesrepublik Deutschland kein Streikrecht zusteht.
Dem verhandelten Fall lag das Disziplinarverfahren einer beamteten
Verwaltungsgericht hebt Disziplinarverfügung auf
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat durch Urteil vom 15. Dezember 2010 die Disziplinarverfügung aufgehoben.
Streikverbot gilt unabhängig von konkreter Funktion einzelner Beamter
Die dagegen gerichtete Berufung des Dienstherrn hatte Erfolg. Der Disziplinarsenat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hob das erstinstanzliche Urteil auf und wies die Klage der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
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Dokument-Nr. 13152
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