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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.06.2012
- 20 D 45/09.AK -
Weitere Aufklärungen im Klageverfahren von Flughafenanwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens Paderborn/Lippstadt erforderlich
Mögliche Fehlerhaftigkeit bei der Beurteilung der Behörde bezüglich des Ausbauvorhabens
Die Behörde muss weiter aufklären, ob von der geplanten Verlängerung der Start- und Landebahn eine die Flughafenanwohner belastende Lärmzunahme ausgeht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen auf die Klage von drei Flughafenanwohnern zu erkennen gegeben.
Im hier zugrunde liegenden Fall wurde der
Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses wegen Verzicht des Flughafenbetreibers auf Vorfelderweiterung
Der Flughafenbetreiber hat auf den Hinweis des Gerichts, dass die Vorfelderweiterung eine Steigerung der Kapazität des Flughafens und damit eine die Flughafenanwohner belastende Lärmzunahme bewirke, auf die geplante Vorfelderweiterung verzichtet, die Behörde hat daraufhin den Planfeststellungsbeschluss insoweit aufgehoben.
Weitere Aufklärung wegen fehlerhafter Abwägungen der Behörde
Die von der Behörde vorgenommene Abwägung der für und gegen das Ausbauvorhaben sprechenden Interessen sei möglicherweise fehlerhaft, insbesondere was die Berücksichtigung der Lärmschutzinteressen der Flughafenanwohner anbelange. Hinsichtlich der Lärmauswirkungen der Verlängerung der Start- und
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- BVerfG: Anwohner des Flughafens Berlin-Schönefeld haben Anspruch auf höhere Entschädigung
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.02.2010
[Aktenzeichen: 1 BvR 2736/08]) - Flughafen BER: Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens hat Bestand
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31.07.2012
[Aktenzeichen: BVerwG 4 A 5000.10 - 5002.10, BVerwG 4 A 6001.11 und 6002.11, BVerwG 4 A 7001.11 - 7003.11])
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Dokument-Nr. 13909
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