Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.06.2009
- 19 B 801/09 -
Aufnahme einer muslimischen Schülerin an einer Schule nur bei Zustimmung zur Teilnahme am Schwimmunterricht
Schulleitung darf Aufnahme an einer Schule vom Einverständnis der Eltern hinsichtlich der Teilnahme am Schwimmunterricht abhängig machen
Die Schulleitung darf die Aufnahme eines Kindes in die weiterführende Schule von der Einverständniserklärung der Eltern abhängig machen, ihr Kind am koedukativen Schwimmunterricht teilnehmen zu lassen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Es ging um eine 11-jährige muslimische Schülerin eines Gymnasiums in Düsseldorf. Dessen Schulleiterin hatte im Februar 2008 ein längeres Aufnahmegespräch mit der Mutter des Kindes geführt. Sie wies die Mutter darauf hin, dass eine Mitschülerin beim
Einholen der Einverständniserklärung zur Einhaltung des Schulprogramms rechtmäßig
Der Senat hat die Entscheidung der Schulleiterin bestätigt. Die Schulleitung dürfe die Aufnahme in die weiterführende
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 30.06.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8079
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss8079
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.