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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.03.2013
- 16 A 2006/12 -
THC-Konzentration von 1,0 ng/ml im Blut begründet mangelnde Trennung zwischen Konsum von Cannabis und Führen eines PKW
Entzug der Fahrerlaubnis daher zulässig
Wird bei einem Autofahrer eine THC-Konzentration von 1,0 ng/ml im Blut nachgewiesen, muss ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden. Denn ein solcher THC-Wert begründet eine mangelnde Trennung von Cannabiskonsum und Autofahren. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wurde einem Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen, da er gelegentlich
Verwaltungsgericht wies Klage ab
Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage ab. Seiner Ansicht nach genüge ein THC-Wert ab 1,0 ng/ml im Blutserum zur Annahme einer mangelnden Trennung von Cannabiskonsum und Führen eines Fahrzeugs. Die
Entzug der Fahrerlaubnis war rechtmäßig
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln und wies die Berufung des Autofahrers zurück. Denn seiner Auffassung nach sei der Autofahrer nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Sinne des § 3 Abs. 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV geeignet gewesen. Der
Regelmäßiger Cannabiskonsum begründet fehlende Fahreignung
Das Oberverwaltungsgericht führte weiter aus, dass der regelmäßige Konsum von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Köln, Urteil
[Aktenzeichen: 11 K 1074/11]
- Nachweis von Cannabis-Konsum allein genügt nicht für Fahrverbot
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.12.2004
[Aktenzeichen: 1 BvR 2652/03]) - Entziehung der Fahrerlaubnis bei täglichem oder nahezu täglichem Cannabiskonsum
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.02.2009
[Aktenzeichen: BVerwG 3 C 1.08])
Jahrgang: 2013, Seite: 2841 NJW 2013, 2841 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2014, Seite: 102 NZV 2014, 102
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Dokument-Nr. 16847
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