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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.09.2019
- 15 A 4753/18 -
OVG Münster stärkt Rechte von Demonstranten: Polizei darf keine Fotos von Versammlungen auf Twitter und Facebook veröffentlichen
Veröffentlichung von Fotos durch Polizeibeamte stellt Eingriff in das Versammlungsgrundrecht dar
Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Essen waren nicht berechtigt, Fotos von einer Versammlung in Essen-Steele zu machen und diese auf dem Facebook-Profil der Polizei sowie auf Twitter zu veröffentlichen. Dies hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster mit Urteil vom 17.09.2019 (Az.: 15 A 4753/18) entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Auf den veröffentlichten
OVG: Veröffentlichung von Fotos mit Versammlungsteilnehmer stellt unzulässigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts hat das Anfertigen der
Film- und Tonaufnahmen nur zum Zwecke der Gefahrenabwehr erlaubt
Eine zur Rechtfertigung des Grundrechtseingriffs erforderliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage bestehe nicht. Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2019
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 27868
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