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Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 03.06.2015
- 19 B 463/14 -
Oberverwaltungsgericht Münster hebt Indizierung von Bushido-Album "NWA" auf - Bushido-Song "Stress ohne Grund" zu Unrecht auf Index
Bushido-Eilantrag gegen Entscheidungen der Bundesprüfstelle erfolgreich
Der Song "Stress ohne Grund" und der Tonträger "NWA" des Rappers Bushido standen seit 2013 auf dem Index. Zu Unrecht - wie nun das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschied. Bushido ging damit erfolgreich gegen Entscheidungen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vor.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Beschwerde des Rappers
Bundesprüfstelle hat den Kunstgehalt des Tonträgers und des Videos nicht hinreichend ermittelt
Vor dem Oberverwaltungsgericht war der Rapper nunmehr erfolgreich. Nach Ansicht des Senats sind die Indizierungsentscheidungen rechtswidrig, weil die Bundesprüfstelle den
Die Entscheidung über die Beschwerde ist unanfechtbar. Beim Verwaltungsgericht Köln ist noch das Klageverfahren anhängig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2015
Quelle: ra-online, Oberverwaltungsgericht NRW (pm/pt)
- Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 11.04.2014
[Aktenzeichen: 19 L 1663/13]
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Dokument-Nr. 21114
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