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Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 07.01.2022
- 18 L 21/22 -
U-Bahn-Bau Köln: VG bestätigt Besitzeinweisungsbeschlüsse - Streit um Besitz an für die Bauumaßnahmen notwendigen Grundstücken
Kölner Nord-Süd-Stadtbahn kann weitergebaut werden
Die Arbeiten der 3. Baustufe der Kölner Nord-Süd-Stadtbahn, die am 10. Januar 2022 starten sollen, können planmäßig beginnen. Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag, mit dem die Antragstellerin sich gegen Besitzeinweisungsbeschlüsse der Bezirksregierung Köln wandte, abgelehnt.
Die Antragstellerin ist Eigentümerin von Grundstücken im Bereich des Verkehrsknotens Schönhauser Str. / Bonner Straße im
Besitzüberlassung konnte zwischen der Antragstellerin und der Stadt Köln nicht einvernehmlich geregelt werden
Nachdem die Besitzüberlassung zwischen der Antragstellerin und der Stadt
Hiergegen erhob die Antragstellerin Widerspruch und begehrte im Eilverfahren die Anordnung der aufschiebenden Wirkung, um - jedenfalls vorläufig - den Besitzübergang zu verhindern.
Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab
Diesen Eilantrag hat das Gericht abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, die Voraussetzungen für eine vorzeitige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 31267
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