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Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 23.05.2023
- 15 A 47/21 -
Kein Zugang zu zwei Berichten der 89. Justizministerkonferenz
Kein Anspruch auf Herausgabe der Berichte wegen fehlender Länderzustimmung
Das Land Nordrhein-Westfalen hat es zu Recht abgelehnt, aus seinen Akten zur 89. Justizministerkonferenz im November 2018 den Bericht der Arbeitsgruppe Verwaltungsprozess („Regelungsvorschläge zur Änderung der Verwaltungsgerichts-ordnung“ nebst Gesetzentwurf) sowie den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses („Digitale Agenda für das Straf- und Strafprozessrecht“) herauszugeben. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.
Der Kläger beantragte Anfang 2019 die
OVG: Herausgabe der Berichte nach dem IFG NRW wegen fehlender Länderzustimmung ausgeschlossen
Die hiergegen gerichtete Berufung des Landes Nordrhein-Westfalen hatte nun beim OVG Erfolg. Der Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/ab)
- Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2020
[Aktenzeichen: 29 K 1634/19]
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Dokument-Nr. 32926
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