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Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 16.07.2024
- 13 B 1281/23 -
Eilantrag gegen Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen Masern für schulpflichtiges Kind erfolglos
Nachweispflicht und die Durchsetzung mit einem Zwangsgeld nicht "offenkundig unverhältnismäßig
Der Eilantrag von Eltern einer Grundschülerin aus Schieder-Schwalenberg gegen die zwangsgeldbewehrte Verpflichtung, einen Nachweis darüber vorzulegen, dass für ihr Kind ein ausreichender Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern besteht, hatte auch in zweiter Instanz keinen Erfolg.
Die Eltern hatten sich per Eilantrag dagegen wehren wollen, der Schule einen Nachweis für ihr Kind über den ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen
Nachweis darf per Verwaltungsakt angeordnet und mit einem Zwangsgeld durchgesetzt werden
Der Eilantrag hatte auch in zweiter Instanz keinen Erfolg. Nach der Konzeption des Infektionsschutzgesetzes kann die Vorlage eines Impf- oder Immunitätsnachweises gegen
Masernimpfpflicht soll vor Ausbrüchen schützen
In der Schule greift ebenso wie bei der vorschulischen Betreuung das vom Gesetzgeber verfolgte legitime Ziel, vulnerable, weil selbst nicht impffähige Personen vor einer für sie gefährlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.07.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34227
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