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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.09.2015
- OVG 9 A 7.14 -
Normenkontrollantrag gegen Übernachtungssteuersatzung der Stadt Potsdam abgewiesen
Mit der Abrechnung verbundener Aufwand für Betriebe zumutbar
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die von der Stadt Potsdam erhobene Steuer auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen zulässig ist. Einen gegen diese Übernachtungssteuersatzung gestellten Normenkontrollantrag eines Potsdamer Hotels wies das Gericht zurück.
Die Stadt Potsdam erhebt auf der Grundlage ihrer Übernachtungsteuersatzung vom 29. Juli 2014 seit dem 1. Oktober 2014 eine Steuer auf entgeltliche Übernachtungen im Stadtgebiet, die rein privat veranlasst sind. Die
Privat veranlasster Übernachtungsaufwand darf besteuert werden
Den gegen die Übernachtungssteuersatzung gestellten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.09.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Finanzgericht Hamburg: "Bettensteuer" verfassungsgemäß
(Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 09.04.2014
[Aktenzeichen: 2 K 169/13 und 2 K 252/13]) - FG Baden-Württemberg: Kosten für Oldtimer im Betriebsvermögen keine Betriebsausgaben
(Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2011
[Aktenzeichen: 6 K 2473/09])
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Dokument-Nr. 21656
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