wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.09.2015
OVG 9 A 7.14 -

Normen­kontroll­antrag gegen Übernachtungs­steuer­satzung der Stadt Potsdam abgewiesen

Mit der Abrechnung verbundener Aufwand für Betriebe zumutbar

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die von der Stadt Potsdam erhobene Steuer auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen zulässig ist. Einen gegen diese Übernachtungs­steuer­satzung gestellten Normen­kontroll­antrag eines Potsdamer Hotels wies das Gericht zurück.

Die Stadt Potsdam erhebt auf der Grundlage ihrer Übernachtungsteuersatzung vom 29. Juli 2014 seit dem 1. Oktober 2014 eine Steuer auf entgeltliche Übernachtungen im Stadtgebiet, die rein privat veranlasst sind. Die Übernachtungssteuer beträgt 5 % des Übernachtungspreises. Sie wird - als indirekte Steuer - bei den Beherbergungsbetrieben erhoben. Diese können die Steuer preislich auf die Gäste abwälzen. Will ein Gast geltend machen, nicht rein privat, sondern beruflich zu reisen, so hat er dies in geeigneter Form glaubhaft zu machen; der Beherbergungsbetrieb reicht den entsprechenden Nachweis an die Stadt weiter und muss insoweit keine Steuer abführen.

Privat veranlasster Übernachtungsaufwand darf besteuert werden

Den gegen die Übernachtungssteuersatzung gestellten Normenkontrollantrag eines Potsdamer Hotels hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückgewiesen. Der privat veranlasste Übernachtungsaufwand signalisiere steuerliche Leistungsfähigkeit der Gäste und dürfe deshalb besteuert werden. Auch sei es zulässig, die Steuer nicht direkt bei den Übernachtungsgästen, sondern indirekt über die Beherbergungsbetriebe zu erheben. Der damit verbundene Aufwand sei für die Betriebe zumutbar.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.09.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21656 Dokument-Nr. 21656

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21656

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?