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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.10.2024
- OVG 9 A 3/24 -
Nur tatsächlich gezahlte Beiträge mindern die Gebühr
Schmutzwassergebührensatzung der Stadt Falkensee unwirksam
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Schmutzwassergebührensatzung der Stadt Falkensee vom 7. Dezember 2017 für unwirksam erklärt. Dabei ist er bei der Auslegung des brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) nicht dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2023 (9 CN 3.22) gefolgt.
Die Gebühren für die Trinkwasserversorgung und die Abwasserkanalisation enthalten rechnerisch Kostenanteile für Abschreibung und Verzinsung. Bei deren Ermittlung bleibt nach § 6 Absatz 2 Satz 5 KAG der "aus Beiträgen aufgebrachte" Eigenkapitalanteil außer Betracht. Insoweit findet keine Abschreibung oder Verzinsung statt, was die Gebühren senkt.
Schmutzwassergebührensatzung nicht richtig umgesetzt
Nach ständiger Rechtsprechung des OVG haben nur die tatsächlich gezahlten
Dabei habe er sich im Rahmen seines Spielraums bewegt und keine Verfassungsvorgaben verletzt. Nachdem nur die gezahlten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34492
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