wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.01.2015
OVG 7 B 22.14 -

Keine Sprachanforderungen bei Familiennachzug von Ehegatten türkischer Arbeitnehmer

Regelung zum Sprachnachweis ist aufgrund der sogenannten "Stillhalteklausel" im Assoziations­rats­beschluss bei Nachzug von Ehegatten assoziations­berechtigter türkischer Staatsangehöriger nicht anzuwenden

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Ehegatten türkischer Staatsangehöriger, die als Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland leben (sogenannte assoziations­berechtigte türkische Staatsangehörige) für ein Visum zum Familiennachzug keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen müssen.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist die im Jahr 2007 in das Aufenthaltsgesetz eingefügte Regelung zum Sprachnachweis auf Grund der sogenannten "Stillhalteklausel" im Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei von 1980 (Art. 13 ARB 1/80) auf den Nachzug von Ehegatten assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger nicht anzuwenden. Der Europäische Gerichtshof hatte im Juli 2014 entschieden, dass eine solche Regelung gegen das Verbot neuer Beschränkungen aus der Stillhalteklausel verstößt, wenn sie bei Nichterfüllen der Sprachanforderungen zu einer automatischen Versagung des Visums führt. Daraufhin hat das Auswärtige Amt im Wege eines Erlasses die Durchführung von Einzel- und Härtefallprüfungen angeordnet. Dieser Ministeriumserlass steht aber nicht im Einklang mit der strikten Regelung im Aufenthaltsgesetz. Eine Änderung kann nur durch ein Gesetz erfolgen. Das Oberverwaltungsgericht hat sich nicht dazu geäußert, ob der deutsche Gesetzgeber einen Sprachnachweis mit einer Härtefallregelung, wie sie im Erlass des Auswärtigen Amtes vorgesehen ist, wirksam hätte treffen können.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Ausländerrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 20551 Dokument-Nr. 20551

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20551

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
YJ02875 schrieb am 03.02.2015

Der deutsche Staat, die deutsche Justiz, Europa sind so bescheuert.

Pegida lässt grüßen!

Ich wähle bei nächster Gelegenheit die AfD!

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung