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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.01.2015
- OVG 7 B 22.14 -
Keine Sprachanforderungen bei Familiennachzug von Ehegatten türkischer Arbeitnehmer
Regelung zum Sprachnachweis ist aufgrund der sogenannten "Stillhalteklausel" im Assoziationsratsbeschluss bei Nachzug von Ehegatten assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger nicht anzuwenden
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Ehegatten türkischer Staatsangehöriger, die als Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland leben (sogenannte assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige) für ein Visum zum Familiennachzug keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen müssen.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist die im Jahr 2007 in das Aufenthaltsgesetz eingefügte Regelung zum Sprachnachweis auf Grund der sogenannten "Stillhalteklausel" im Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei von 1980 (Art. 13 ARB 1/80) auf den Nachzug von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- EuGH soll Spracherfordernis bei Ehegattennachzug prüfen
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 23.10.2014
[Aktenzeichen: VG 28 K 456.12 V]) - Niederlassungserlaubnis für Türkin setzt Vorhandensein einfacher Deutschkenntnisse voraus
(Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 21.07.2014
[Aktenzeichen: 8 K 2769/13]) - Nachweis über Deutschkenntnisse bei Ehegattennachzug von türkischen Staatsangehörigen verstößt gegen das Unionsrecht
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 10.07.2014
[Aktenzeichen: C-138/13])
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Dokument-Nr. 20551
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