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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.04.2014
OVG 6 S 6.14 -

Vorläufig weiterhin staatliche Zuschüsse in Höhe von monatlich 434.111 Euro für Jüdische Gemeinde

Ausbleiben der Zahlungen könnte existenzbedrohend für Jüdische Gemeinde sein

Das Land Berlin ist verpflichtet der Jüdischen Gemeinde zu Berlin vorläufig monatlich 434.111 Euro zu zahlen. Mit dieser Entscheidung vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wurde einer Beschwerde der Jüdischen Gemeinde zu Berlin stattgegeben und eine weitere Beschwerde des Landes Berlin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen.

Das Land Berlin und die Jüdische Gemeinde zu Berlin schlossen im November 1993 den "Staatsvertrag über die Beziehungen des Landes Berlin zur jüdischen Gemeinde zu Berlin". Nach Artikel 6 dieses Staatsvertrages gewährt das Land Berlin der Jüdischen Gemeinde zum Ausgleich des nicht gedeckten Ausgabenbedarfs ihrer Wirtschaftspläne einen jährlichen Zuschuss. Im April 2013 stellte das Land Berlin die Zahlungen mit der Begründung ein, die Jüdische Gemeinde habe keinen den Anforderungen des Staatsvertrages entsprechenden Wirtschaftsplan für das Jahr 2013 vorgelegt. Über die daraufhin zum Verwaltungsgericht Berlin erhobene Klage (Az.: VG 26 K 260.13) ist noch nicht entschieden. Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtete jedoch auf Antrag der Jüdischen Gemeinde das Land Berlin mit Beschluss vom 21. Juni 2013 im Wege einstweiligen Rechtsschutzes dazu, vorläufig monatlich jeweils 434.111 Euro zu zahlen.

Land Berlin geht von Rückforderung in Millionenhöhe aus

Nach einem ersten erfolglosen Abänderungsverfahren beantragte das Land Berlin im November 2013 beim Verwaltungsgericht erneut eine Änderung des Beschlusses vom 21. Juni 2013. Zur Begründung verwies es unter anderem darauf, dass ein Zahlungsanspruch jedenfalls ab Januar 2014 nicht mehr bestehe. Dem Land stehe eine Rückforderung gegen die Jüdische Gemeinde wegen Überzahlungen in den Pensionsfond in Millionenhöhe zu, diese Forderung habe es gegen den Zahlungsanspruch der Gemeinde aufgerechnet. Das Verwaltungsgericht hat daraufhin den Beschluss vom 21. Juni 2013 dahingehend geändert, dass das Land Berlin bis zur Rechtskraft der Entscheidung im Klageverfahren, längstens bis Dezember 2014, jeweils 334.111 Euro monatlich zu zahlen habe. Dabei ist es davon ausgegangen, dass das Land mit einem Rückforderungsbetrag von jeweils 100.000 Euro monatlich aufrechnen dürfe.

Bestehende Fragen im Zusammenhang mit gegenseitigen Ansprüchen sind im anhängigen Klageverfahren zu klären

Das Oberverwaltungsgericht hat die hiergegen gerichtete Beschwerde des Landes Berlin zurückgewiesen und der ebenfalls hiergegen gerichteten Beschwerde der Jüdischen Gemeinde stattgegeben. Dabei hat es die Frage, ob und in welchem Umfang der Jüdischen Gemeinde im einzelnen Zahlungsansprüche aus dem Staatsvertrag zustehen und ob und ggf. in welchem Umfang diese im Wege der Aufrechnung mit Gegenforderungen reduziert werden dürften, ausdrücklich offen gelassen. Die mit den gegenseitigen Ansprüchen in Zusammenhang stehenden Fragen seien komplex und von großer Tragweite und ließen sich deshalb im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens nicht ohne weiteres beantworten. Dies müsse vielmehr in dem beim Verwaltungsgericht Berlin anhängigen Klageverfahren erfolgen. Dort dürfte insbesondere zu klären sein, ob und in welchem Umfang staatsvertraglich abgesicherte Dotationen an Religionsgemeinschaften "aufrechnungsfest" seien. Der hier in Rede stehende Staatsvertrag bezwecke nach seinem Artikel 1 den Schutz und die Sicherung des Bekenntnisses und der Ausübung des jüdischen Glaubens. Der Zuschuss nach Artikel 6 des Staatsvertrages bilde dabei das Fundament der Staatsleistungen, sozusagen die Grundfinanzierung, die maßgeblich zu dem Ziel beitrage, die Entfaltung jüdischen Lebens und Glaubens in Berlin zu unterstützen.

Entscheidung reine Interessensabwägung

Die Entscheidung im vorliegenden Eilverfahren ergehe auf Grundlage einer reinen Interessenabwägung. Diese Abwägung gehe zu Gunsten der Jüdischen Gemeinde aus. Denn es spreche viel für die Annahme, dass ein Ausbleiben der Zahlungen für die Jüdische Gemeinde existenzbedrohend sein könne. Demgegenüber bliebe es dem Land Berlin unbenommen, nach rechtskräftiger Entscheidung im Klageverfahren seine Rückforderungsansprüche gegebenenfalls gegen künftige Zuwendungsansprüche der Jüdischen Gemeinde aufzurechnen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2014
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ ra-online

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Kommentare (6)

 
 
Snuppy schrieb am 28.04.2014

Hier tauchen ja uralte antisemitische Clichés auf. Scheinbar hatte der US Historiker Goldhagen doch mit seiner Meinung, bestimmte Haltungen seien den Deutschen angeboren.

Ich bin auch Deutsche - aber einige Kommentare lassen mich fremdschämen.

Herr Ihle hat Recht, was der einen Religionsgemeinschaft billig ist, ist das Recht der anderen.

Angesichts der Tatsache, dass die Gesellschaft immer säkularer wird, ist die Frage nach der Berechtigung solcher Staatsverträge und Konkordate immer drängender.

Kleffner schrieb am 28.04.2014

Was dürfen die doofen Deutschen denn noch alles zahlen?!!!!

Rüdiger IHLE schrieb am 28.04.2014

Im ersten Moment dachte ich auch : Warum zahlt ds Land Berlin hier ... ?

Aber dann fiel mir gerade noch ein, dass der Bund Jahr für Jahr ein paar hundert Millionen Euros bezahlt für die Erhaltung und Pflege religiösen Lebens der katholischen Kirche in Deutschland ... und das auf der Grundlage eines Vertrages aus dem Jahr 1803 ....Mich würde jetzt allenfalls mal interessieren , wie hoch die Leistungen für die Pflege des Islams ... ?

.. und vielleicht sollte man diese Entscheidung mal als Anlass nehmen zu überlegen, inwiefern bei uns der Staat - nachdem es doch angeblich eine strikte Trennung gibt - überhaupt die Pflege und Aufrechterhaltung religiösen Lebens finanzieren sollte ...

MattyRecht schrieb am 27.04.2014

Unverständlich für was eine jüdische Gemeinschaft monatlich mit 434.111 Euro zubekommen hat? Langsam ist es doch gut, was passierte, es kann keiner wieder gut machen, dass man sich aber daran künstlich hochziehe um irgendwelcher Gelder sich auch schon damit zu ergaunern zu wollen, sehe ich hier nicht ein das man in dieser derartigen Summe jüdischen Gemeinschaften die sich zudem selbst mal auf die Beine zustellen hätten, finanzieren doch könnte! Der Krieg ist aus, das was passierte kann nicht wieder rückgängig gemacht werden, zudem sollte sich die jüdischen Gemeinschaften sich auch nicht zu sehr darauf verlassen wollen ewig Kasse daran zu setzen es zu bekommen aus passierter Vergangenheit des schlimmen auch 2 Weltkrieg, der auch jetzt schon wieder im Vormarsch ist der Ukraine! Ich halte nichts vom jüdischen Volk denn sie sollen in Ihrer Heimat erst einmal für mehr Gerechtigkeit sorgen und selbst das Morden bleiben lassen müssen! Ich halte das Urteil für schwer kriminell überzogen! Hier auch noch den falschen Heilland spielen und in Israel Morden die jüdischen Gemeinschaft, zahlt man das?

freddy schrieb am 24.04.2014

man muß sich mal vorstellen, wohin unser Geld verschwindet, ob das auch im umgekehrten Fall funktioniert, ich glaube nicht, die würden uns alle für bescheuert halten, aber mit dem "deutschen Michel" kann man es ja machen...

Snuppy antwortete am 28.04.2014

Aber die kath. Kirchensteuer ist richtig, weil man Anno 38 ein Konkordat mit dem Vatikan schloss? Nach dem Krieg schlossen dann die einzelnen Länder auf der Basis dieses Konkordats länderspezifische Konkordate, die die Basis der Kirchensteuer bilden.

Offenbar hat das Land Berlin mit der jüdischen Gemeinde Berlin (oder wie immer die sich jetzt nennt) geschlossen, woraus ein Anspruch auf Zahlung besteht.

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