Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.11.2020
- OVG 6 B 6.19 -
Vorübergehende Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nicht zu beanstanden
Vorübergehende Aussetzung des Familiennachzugs mit Völker-, Unions- und Verfassungsrecht vereinbar
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass einem afghanischen Staatsangehörigen kein Anspruch auf Kindernachzug zu seinem als subsidiär schutzberechtigt anerkannten Vater zusteht.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Jahr 2017
Familiennachzug durfte ausgesetzt werden
Selbst wenn man zu seinen Gunsten auf den Zeitpunkt der Antragstellung abstellte, zu dem er noch minderjährig war, würde dies zu keinem anderen Ergebnis führen, da zu diesem Zeitpunkt der
Kein Anspruch auf Erteilung eines Visums zum Familiennachzug wegen außergewöhnlicher Härte
Nach Auffassung des OVG ist die vorübergehende Aussetzung des Familiennachzugs mit Völker-, Unions- und Verfassungsrecht vereinbar, zumal humanitäre Aufnahmen von Familienangehörigen weiterhin möglich gewesen sind. Damit konnte in besonderen Einzelfällen etwa dem Kindeswohl oder dem besonderen Schutz der Familie Rechnung getragen werden. Im vorliegenden Fall begründeten die geltend gemachten individuellen Belange keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums zum
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29519
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29519
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.