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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.05.2021
OVG 5 B 32.19 -

Aufnahme eines Mädchens in einen Knabenchor erfolglos

Knabenchöre müssen Mädchen nicht aufnehmen

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil die Berufung eines Mädchens zurückgewiesen, das die Aufnahme in den nur mit Knaben besetzten Konzertchor des Staats- und Domchors Berlin begehrte.

Der Staats- und Domchor Berlin ist Teil der Universität der Künste Berlin und widmet sich der Pflege der vielhundertjährigen Tradition des Knabenchorgesangs. Die Klägerin, die die Ausbildungschöre des Chores nicht besucht hatte, bewarb sich im Alter von neun Jahren um Aufnahme in den Konzertchor. Der Chorleiter lehnte sie ab, weil sie das für den Konzertchor vorausgesetzte Niveau nicht erreiche und sich mit ihrer Stimme nicht in das Klangbild eines Knabenchores einfüge.

Kein Beurteilungsfehler bei Auswahlentscheidung des Chorleiters erkennbar

Nach dem Urteil des OVG lässt die Auswahlentscheidung des Chorleiters Beurteilungsfehler nicht erkennen. Insbesondere deren Orientierung daran, ob die Bewerberinnen und Bewerber zusätzlich zum hohen Ausbildungsstand stimmlich zum Klang eines Knabenchores passen, ist nicht zu beanstanden.

Chor darf Tradition eines Knabenchors pflegen

Der in Art. 20 Abs. 1 der Berliner Landesverfassung verankerte Anspruch auf Teilhabe an staatlichen Bildungseinrichtungen steht dem nicht entgegen, denn dieser richtet sich nach der Widmung der jeweiligen Einrichtung. Dem Land Berlin ist es durch Art. 20 Abs. 2 der Landesverfassung erlaubt, zum Schutz des kulturellen Lebens die aus der christlichen Sakralmusik entstandene Tradition der Knabenchöre zu pflegen. Das berechtigt den Chorleiter dazu, Mädchen auszuschließen, wenn sie bei allem Talent mit ihrer Stimme nicht dem Klangbild eines solchen Chores entsprechen. Diese politische Entscheidung ist von den Gerichten nicht zu beanstanden, wenn es im Land Berlin auch Mädchen möglich ist, eine hochwertige musische Bildung zu erhalten. Es bestehen insoweit ausreichende Angebote an Mädchenchören und gemischten Kinderchören.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

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Kommentare (2)

 
 
Dennis Langer schrieb am 30.05.2021

Ich singe gleich mit!

TS schrieb am 27.05.2021

Das ist aber böse Diskriminierung, wo doch heute so schön gegendert wird und sich jeder sein Geschlecht aussuchen kann.

Denkt doch mal an den schönen Conchita Wurst, der hätte doch auch eine tolle Frontsängerin im Knabenchor abgegeben, oder nicht?

Auf jeden Fall sollte das Mädel in Berufung gehen!

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