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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.08.2024
- OVG 2 S 21/24 -
Kein Eilrechtsschutz gegen Baugenehmigung für die Notunterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende im Nedlitzer Holz in Potsdam
Auch keine verfahrensrechtlichen Verstöße
Potsdam kann die Notunterkunft für Geflüchtete im Nedlitzer Holz wie geplant errichten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigt, wonach es keinen Eilrechtsschutz gegen die Baugenehmigung für das Vorhaben gibt.
Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte einen Eilantrag gegen eine Baugenehmigung für die auf zwei Jahre befristete Errichtung einer Notunterkunft für 496 Personen auf einem Grundstück in der Nedlitzer Straße in Potsdam abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat diese Entscheidung nunmehr bestätigt und die gegen diesen Beschluss erhobene Beschwerde zurückgewiesen.
Angegriffene Baugenehmigung verstößt nicht gegen relevante umweltbezogene Rechtsvorschriften
Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte ausgeführt, der Antragsteller, eine anerkannte inländische Umwelt- und Naturschutzvereinigung, könne sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass die angegriffene Baugenehmigung gegen relevante umweltbezogene Rechtsvorschriften verstoße.
Auch keine verfahrensrechtlichen Verstöße
Es hatte zudem weder verfahrensrechtliche Verstöße erkannt noch festgestellt, dass mit der Erteilung der Baugenehmigung naturschutz-, artenschutz-, denkmal- oder wasserrechtliche Vorschriften verletzt worden seien. Die vom Antragsteller im Beschwerdeverfahren dagegen vorgebrachten Einwendungen blieben erfolglos.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 34281
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