wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Montag, 2. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.06.2012
OVG 2 B 18.11 -

Kein Anspruch auf Baugenehmigung für geplantes Laufhaus in Berlin

Inkrafttreten einer Veränderungssperre für den Stadtbezirk verhindert Anspruch auf Baugenehmigung für Bordell

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Bau eines so genannten "Laufhauses" in Berlin-Schöneberg untersagt. Grundsätzlich hätte zu einem früheren Zeitpunkt zwar die Baugenehmigung für das Projekt erteilt werden müssen, da in einem Kerngebiet auch Bordelle zulässig sind. Nachdem der Bezirk jedoch zur Sicherung seiner Planung eine Veränderungssperre beschlossen hatte, kann die Baugenehmigung nicht mehr beansprucht werden.

Im zugrunde liegenden Fall plante die Klägerin den Bau eines so genannten "Laufhauses" an der Ecke Kurfürstenstraße/Potsdamer Straße in Berlin-Schöneberg. Es war angedacht, in den oberen Geschossen des bereits durch das Erotikkaufhaus und -kino "LSD" genutzten Gebäudes insgesamt 48 Zimmer einzurichten, die tageweise an Prostituierte vermietet werden sollen. Diese sollen bei geöffneter Tür auf ihre durch das Haus laufenden Kunden warten können.

Bezirk beschließt Änderung des Bebauungsplans

Die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung war vom Verwaltungsgericht Berlin durch Urteil vom 19. Mai 2012 abgewiesen worden. Seitdem hat sich die planungsrechtliche Lage dadurch geändert, dass der Bezirk Tempelhof-Schöneberg die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes beschlossen hat. Ziel ist es, durch die Änderung des Gebietscharakters von einem Kerngebiet in ein Mischgebiet die Wohnnutzung entlang der Potsdamer Straße besser vor störenden gewerblichen Nutzungen zu schützen. Parallel hat der Bezirk zur Sicherung seiner Planung eine Veränderungssperre beschlossen.

Ohne verhängte Veränderunssperre wäre Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung grundsätzlich gegeben

Wegen dieser zwischenzeitlich erlassenen Veränderungssperre kann die Klägerin keine Baugenehmigung mehr beanspruchen. Aus diesem Grund ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Ergebnis bestätigt worden. Das Oberverwaltungsgericht hat allerdings für die Vergangenheit festgestellt, dass der Beklagte die Erteilung einer Baugenehmigung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre aus unzutreffenden Gründen abgelehnt hat. In einem Kerngebiet, welches der geltende Bebauungsplan festgesetzt habe, seien grundsätzlich auch Bordelle zulässig. Zudem sei die Problematik der in der Umgebung betriebenen Straßenprostitution bei der Aufstellung des geltenden Bebauungsplans bereits bekannt gewesen. Auch das Erotikkaufhaus habe bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan schon bestanden. Unter diesen Umständen könne nicht damit argumentiert werden, das Zusammentreffen von Laufhaus, Erotikkaufhaus und Straßenprostitution rechtfertige es, das Laufhaus trotz genereller Zulässigkeit nach dem Bebauungsplan zu verbieten. Ebenso wenig rechtfertige der geplante Betriebsumfang die Anwendung der von der Baurechtsbehörde für die Versagung herangezogenen Ausnahmebestimmung.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Baurecht | Bauplanungsrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Bebauungsplan | Bordell | Prostitution | Prostitution | Prostituierte | Veränderungssperre

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13617 Dokument-Nr. 13617

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13617

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH