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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.04.2015
- OVG 12 A 3.11 -
Schließung von Zugängen zum Bahnhof Alexanderplatz unzulässig
Umwandlung der gewonnenen Flächen zu Gewerbeeinheiten würde zu erheblichen Engpässen bei der Abwicklung der Fußgängerströme führen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, die Schließung von zwei Zugängen zum Bahnhof Alexanderplatz, um die dadurch gewonnenen Flächen gewerblichen nutzen zu können, unzulässig ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, ein Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG, plante die
Öffentliches Interesse an Beibehaltung der Zugangstüren entscheidender als wirtschaftliche Interessen der Klägerin
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte den ablehnenden Bescheid des Eisenbahn-Bundesamtes. Die Planfeststellungsbehörde habe die durch das Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Interessen fehlerfrei abgewogen. Sie habe zu Recht berücksichtigt, dass der stark frequentierte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 20951
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