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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.06.2012
OVG 11 N 82.10 -

Streit um Vergabe von Sendefrequenzen: "Radio Paradiso" darf zunächst weiter senden und Medienanstalt Berlin-Brandenburg muss über Vergabe neu entscheiden

Frequenz "Oldiestar" darf bis zur neuen Vergabeentscheidung weiter genutzt werden

"Radio Paradiso" darf weiterin die Sendefrequenz "Oldiestar" nutzen und ist damit auch in zweiter Instanz erfolgreich. Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat nunmehr mit Beschluss den Antrag der Medienanstalt Berlin-Brandenburg auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin abgelehnt, so dass dieses jetzt rechtskräftig geworden ist.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte mit Urteil vom 11. November 2010 die Entscheidung der Medienanstalt, die bisher von Radio Paradiso genutzten Frequenzen im Rahmen einer gemeinsamen Neuausschreibung dem Sender Oldiestar zuzuteilen, als beurteilungsfehlerhaft aufgehoben.

Medienanstalt kann Zweifel an vorinstanzlichen Urteil nicht genügend darlegen

Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils habe die Medienanstalt - so das Oberverwaltungsgericht - nicht dargelegt. Auch Fragen von grundsätzlicher Bedeutung oder besondere Schwierigkeiten der Rechtssache seien nicht aufgezeigt worden.

Neue Vergabeentscheidung muss getroffen werden

Konsequenz dieser Entscheidung ist, dass die Medienanstalt Berlin-Brandenburg nunmehr eine neue Auswahlentscheidung über die Vergabe der genannten Frequenzen treffen muss. Diese werden zur Zeit aufgrund einer einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts Berlin weiterhin von Radio Paradiso genutzt. Einen Antrag der Medienanstalt auf Änderung dieser vorläufigen Nutzungsentscheidung hatte das Oberverwaltungsgericht kürzlich als unbegründet zurückgewiesen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/db)

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