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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.06.2011
- OVG 10 B 1.11 -
OVG Berlin-Brandenburg: Verweigerung der Akkreditierung einer freien Fotojournalistin für G-8-Gipfel in Heiligendamm rechtswidrig
Bestrittene Ermittlungsverfahren gegen Journalistin hätten Entscheidung über Akkreditierung nicht ungeprüft zugrunde gelegt werden dürfen
Einer freien Fotojournalistin, die zuvor wegen Hausfriedensbruchs im Zusammenhang mit Aktionen von Greenpeace im April 2004 bzw. November 2006 aufgefallen war, hätte dennoch nicht die Akkreditierung für den G-8-Gipfel in Heiligendamm verweigert werden dürfen. Ihr sonstiges Verhalten als Einzelperson bei Presseveranstaltungen war zuvor auch im sicherheitsrelevanten Bereich nicht zu beanstanden und eine Verweigerung der Akkreditierung somit rechtswidrig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war die
Bisheriges verhalten der Journalistin bei Presseveranstaltungen auch im sicherheitsrelevanten Bereich nicht zu beanstanden
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung ein Interesse der Klägerin an der Feststellung der Rechtswidrigkeit bejaht. Sie könne sich auf das Grundrecht der Pressefreiheit berufen und aus Gründen der Gleichbehandlung mit anderen Pressevertretern beanspruchen, dass über ihren Akkreditierungsantrag ermessensfehlerfrei entschieden wird. Dies sei nicht geschehen. Die den Ermittlungsverfahren zugrunde liegenden Vorfälle seien nicht unbestritten gewesen und hätten deshalb der Entscheidung über die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Verbot des Sternmarsches gegen G8-Gipfel in Heiligendamm rechtswidrig
(Verwaltungsgericht Schwerin, Urteil vom 19.01.2011
[Aktenzeichen: 1 A 1260/07]) - Akkreditierung für NATO-Gipfel: Übermittlung personenbezogener Daten eines Journalisten durch BKA an NATO unzulässig
(Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 06.10.2010
[Aktenzeichen: 6 K 280/10.WI]) - Akkreditierungspraxis für NATO-Gipfel rechtswidrig
(Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 31.03.2009
[Aktenzeichen: 6 L 353/09.WI])
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Dokument-Nr. 11937
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