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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.07.2020
- 11 s 65.20 -
OVG Berlin-Brandenburg setzt brandenburgischen Großveranstaltungsverbotsverordnung vorläufig außer Vollzug
Autokino-Veranstaltungen in Brandenburg auch mit mehr als 1.000 Teilnehmern möglich
Ausnahmslose Untersagung von Autokino-Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern aufgrund der brandenburgischen Großveranstaltungsverbotsverordnung voraussichtlich rechtswidrig ist. Dies hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden
Der Betreiber eines Autokinos wandte sich in einem Eilverfahren gegen § 1 Satz 1 der brandenburgischen Großveranstaltungsverbotsverordnung, soweit danach auch Autokino-Großveranstaltungen ohne die Möglichkeit der Zulassung einer Ausnahme im Einzelfall untersagt sind.
Überwachung und Durchsetzung von infektionsschutzrechtlichen Auflagen auch bei größeren Teilnehmerzahlen möglich
Das OVG hat zur Begründung ausgeführt, dass die ausnahmslose
Ausnahmsloses Verbot kann unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Berufsfreiheit darstellen
Die Besucherinnen und Besucher reisten im eigenen PKW an und ab und hielten sich während der Veranstaltung nahezu durchgängig in ihrem Fahrzeug auf. Es erscheine deshalb durchaus möglich, im konkreten Einzelfall durch geeignete Schutzauflagen sicherzustellen, dass von einer Autokino-Veranstaltung auch bei mehr als 1.000 gleichzeitig Anwesenden keine relevante Erhöhung des Infektionsrisikos ausgehe. Ein vollständiges, keinerlei Ausnahmemöglichkeit eröffnendes Verbot solcher Veranstaltungen stelle deshalb voraussichtlich einen nicht mehr verhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht der Antragstellerin auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.07.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 28993
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