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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: OLGZ 1994, 339
Zeitschrift: Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Zivilsachen (OLGZ),
Jahrgang: 1994, Seite: 339
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
OLGZ 1994, 339:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom18.10.1993
- 3 Wx 443/93 -
Bloße Nichtauffindbarkeit eines Originaltestaments spricht nicht für Vernichtung des Testaments durch Erblasser
Ist ein Originaltestament nicht auffindbar, kann dessen Errichtung und Inhalt durch sämtliche Beweismittel nachgewiesen werden. Es sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen. Es ist zudem zu beachten, dass die bloße Nichtauffindbarkeit des Originaltestaments nicht dafür spricht, dass es vom Erblasser vernichtet wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle OLGZ 1994, 339 wird teils auch als „OLGZ 94, 339“, „OLGZ 1994, S. 339“ oder „OLGZ 94, S. 339“ zitiert.