wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 26.01.2021
8 U 85/17 -

Keine arglistige Täuschung durch den Verkäufer bei bloßem Verschweigen der Reimporteigenschaft eines Fahrzeuges

Fehlender Hinweis auf Reimporteigenschaft eines Fahrzeuges rechtfertigt keine Anfechtung des Kaufvertrages

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass der unterlassene Hinweis eines Verkäufers auf die Reimporteigenschaft eines Fahrzeugs entgegen der früheren Rechtsprechung - nicht mehr als arglistige Täuschung des Käufers anzusehen ist, es sei denn, der Käufer hat ausdrücklich danach gefragt.

Die Klägerin aus dem Raum Frankenthal kaufte im Juni 2016 einen gebrauchten Porsche Cabriolet, (Erstzulassung 1999), von einem privaten Verkäufer. Im schriftlichen Kaufvertrag wurde die Haftung des Verkäufers für Sachmängel ausgeschlossen. Kurze Zeit nach dem Kauf des Fahrzeugs stellte sich heraus, dass es sich bei dem Porsche um ein Reimportfahrzeug handelte. Die Käuferin fühlte sich vom Verkäufer getäuscht und erklärte daher die Anfechtung des Kaufvertrages mit der Begründung, dass das Fahrzeug aufgrund seiner Reimporteigenschaft weniger wert sei. Nachdem sich der Verkäufer weigerte, der Käuferin den Kaufpreis zurückzuerstatten, machte sie mit ihrer beim Landgericht Frankenthal erhobenen Klage die Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges geltend.

Gerichte verneinen arglistige Täuschung

Das Landgericht Frankenthal hat die Klage abgewiesen. Zur Begründung hat das Landgericht ausgeführt, dass eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung aufgrund des fehlenden Hinweises auf die Reimporteigenschaft des Fahrzeuges ausscheide, da die Käuferin beim Verkaufsgespräch nicht explizit darauf hingewiesen habe, dass sie kein Reimportfahrzeug haben wolle. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat das Urteil des Landgerichts Frankenthal bestätigt. Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass man aufgrund des geänderten Marktverhaltens beim Autokauf nicht mehr generell davon ausgehen könne, dass sich die Reimporteigenschaft eines Fahrzeuges stets mindernd auf den Verkehrswert des Fahrzeugs auswirke; insbesondere bei älteren Gebrauchtwagen könne dies nicht angenommen werden. Der fehlende Hinweis des Verkäufers rechtfertige daher keine Anfechtung des Kaufvertrages.

Anfechtung nur bei Verschweigen trotz Nachfrage

Eine Anfechtung des PKW-Kaufvertrages dürfte daher nur noch dann zulässig sein, wenn der Verkäufer die Reimporteigenschaft des Fahrzeugs nicht offenlegt, obwohl sich der Käufer ausdrücklich danach erkundigt hat. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.08.2021
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Kaufrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30634 Dokument-Nr. 30634

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss30634

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung