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Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 21.07.2008
- 5 UF 74/08 -
Umgangsrecht schließt Übernachtung beim Vater mit ein
Keine generelle Altersgrenze für Übernachtungen
Wenn Kinder bei ihrem leiblichen Vater zu Besuch sind, dürfen sie grundsätzlich auch bei ihm übernachten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgericht Zweibrücken hervor. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Vater weit entfernt von den Kindern wohnt, und das Umgangsrecht ohne Übernachtung gar nicht wahrgenommen werden könnte.
Im zugrunde liegenden Fall wehrte sich eine Mutter dagegen, dass ihr Kind beim
Richter lehnen Antrag der Mutter ab
Die Richter folgten der Auffassung der Mutter nicht. Aus dem Umstand, dass das Kind im Februar eine Woche stationär im Krankenhaus habe aufgenommen werden müssen, lasse sich mit den im vorläufigen Entlassungsbericht des Städtischen Krankenhauses gestellten Diagnosen nicht belegen, dass der Umgang mit dem
Kind kann beim Vater übernachten
Auch für eine Traumatisierung des Kindes durch Übernachtungen beim
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2009
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 7723
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