wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 16.09.2008
5 U 3/07 -

Zurücklassen eines 15 cm langen Kirschnerdrahtes im Körper eines Patienten nach einer Operation begründet einen Schmerzensgeldanspruch

Klinik haftet für Verschulden ihrer Angestellten

Bleibt nach einer Operation ein 15 cm langer Draht im Körper des Patienten zurück und kann ausgeschlossen werden, dass der operierende Arzt dafür verantwortlich ist, so haftet die Klinik für die entstandenen Schmerzen beim Patienten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Mann unterzog sich im Mai 2003 in einer Klinik einer Operation am linken Knie unter Vollnarkose. Im Zusammenhang mit der Operation gelangte ein 15 cm langer und 1,2 mm dicker Kirschnerdraht in den Körper des Patienten und verblieb dort. Ein Behandlungsfehler des operierenden Arztes konnte aber ausgeschlossen werden.

Draht verursacht erhebliche Schmerzen

In der Folgezeit verursachte dieser Fremdkörper Schmerzen und war Ursache eines Geschwulstes am Rücken. Dieses wurde im Januar 2004 beseitigt. Wenige Tage später trat der Draht am Rücken des Patienten hervor. Die Ehefrau des Patienten zog den Draht aus dem Rücken. Der Patient verlangte nunmehr Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 €. Das Landgericht Kaiserslautern wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Patienten.

Anspruch auf Schmerzensgeld bestand

Das Oberlandesgericht Kaiserslautern entschied zu Gunsten des Patienten. Diesem habe ein Schmerzensgeldanspruch aus §§ 280 Abs. 1, 253 Abs. 2 BGB und aus §§ 823 Abs. 1, 831, 253 Abs. 2 BGB gegen die Klinik zugestanden. Die Klinik habe ihre Pflichten aus dem Krankenhausaufnahmevertrag verletzt. Sie müsse Sicherheitsvorkehrungen treffen, die das Zurücklassen von bei der Operation benutzten Hilfsmitteln im Körper des Patienten ausschließen. Die Klinik sei dazu verpflichtet für das Verschulden ihrer Angestellten gemäß § 278 BGB einzustehen.

Höhe des Schmerzensgeld betrug 4.000 €

Die Höhe des Schmerzensgeld bezifferte das Oberlandesgericht auf 4.000 €. Zu berücksichtigen sei gewesen, dass der Patient anhaltende Schmerzen im Oberschenkel- und Rückenbereich von Oktober 2003 bis Januar 2004 hatte und sich eine Geschwulst bildete. Darüber hinaus habe das überraschende Austreten eines Fremdkörpers von 15 cm Länge aus dem Rücken des Patienten einen erheblichen Schrecken verursacht. Dies sei im Rahmen der Genugtuungsfunktion des Schmerzensgelds zu beachten gewesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.01.2013
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Arzthaftungsrecht | Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14990 Dokument-Nr. 14990

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14990

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung