wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 5. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 08.01.2008
3 W 357/07 -

In Wohnanlage muss ein Bordell nicht geduldet werden

Rote Karte für Lolita und Co.

Wer in einer Wohnungseigentumsanlage Sex gegen Geld anbietet, stört dadurch das Eigentum seiner Wohnungsnachbarn. Das hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden und damit die Auffassungen der beiden Vorinstanzen vollumfänglich bestätigt.

Bereits das Landgericht hatte festgestellt: Auch wenn die Ausübung der Prostitution in der Wohnung diskret erfolge, spreche sie sich unter den Mitbewohnern und der Nachbarschaft, unter Maklern, Wohnungsinteressenten und Kapitalanlegern erfahrungemäß schnell herum. Sei die Wohnungseigentumsanlage erst einmal in Verruf, wirke sich dies schnell auf die Vermietbarkeit und Verkäuflichkeit der anderen Wohnungen negativ aus. Dies brauche eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht hinzunehmen.

Im konkreten Fall ging es um eine aus mehr als 150 Appartements bestehende Wohnanlage in Kaiserslautern. In einer dieser Wohnungen wurde über das Internet u.a. „Hausfrauensex” angeboten. Dass die restlichen Appartements vornehmlich an Studenten und damit überwiegend junge Menschen für einen vorübergehenden Zeitraum vermietet werden, hat zu keiner anderen Sicht der Dinge geführt.

Der Betreiber muss das Bordell nun schließen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2008
Quelle: ra-online, OLG Zweibrücken

Vorinstanz:
  • Landgericht Kaiserslautern, Beschluss vom 26.10.2007
    [Aktenzeichen: 1 T 164/07]
Aktuelle Urteile aus dem Wohneigentumsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5459 Dokument-Nr. 5459

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss5459

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?