wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 24.06.2021
2 WF 116/21 -

Keine vollstreckbare Umgangsvereinbarung bei fehlender Kindeswohlprüfung durch das Gericht

Ohne erkennbare Kindeswohlprüfung keine gerichtliche Billigung eines Umgangsvergleichs

Eine Umgangsvereinbarung ist nicht nach § 86 Abs. 1 Nr. 2 FamFG vollstreckbar, wenn sie nicht gerichtlich gebilligt wurde (§ 156 Abs. 2 FamFG). Zwar kann die Billigung auch schlüssig erklärt werden. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn nicht ersichtlich ist, dass eine Kindeswohlprüfung stattgefunden hat. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte ein Kindesvater im Jahr 2021 beim Amtsgericht Landau wegen angeblichen Verstoßes gegen eine Umgangsvereinbarung die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die Kindesmutter. Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens vor dem Amtsgericht kam es im November 2020 zu der Umgangsvereinbarung. Das Amtsgericht lehnte den Antrag aber ab. Dagegen richtete sich die sofortige Beschwerde des Kindesvaters.

Keine Vollstreckbarkeit der Umgangsvereinbarung wegen fehlender Kindeswohlprüfung

Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Für die Verhängung des Ordnungsgeldes fehle es an einem vollstreckbaren Titel. Gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 2 FamFG setze die Vollstreckbarkeit einer Umgangsvereinbarung die familiengerichtliche Billigung nach § 156 Abs. 2 FamFG voraus. Eine ausdrückliche Billigung liege nicht vor. Eine etwaige schlüssige Billigung, etwa durch die Kostenentscheidung und Verfahrenswertfestsetzung, sei jedenfalls dann nicht ausreichend, wenn sich daraus nicht ergibt, dass die erforderliche Kindeswohlprüfung stattgefunden hat. So lag der Fall hier.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.08.2021
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Landau, Beschluss
    [Aktenzeichen: 1 F 34/21]
Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30636 Dokument-Nr. 30636

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss30636

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung