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Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 17.08.2021
1 OLG 2 Ss 42/21 -

Haftstrafe für Plakat-Beklebungen im Raum Landau

Revision verworfen - Urteil rechtskräftig

Das OLG Zweibrücken hat die Revision gegen ein Urteil des LG Landau verworfen, sodass der als Fassadenschmierer oder Plakatekleber bekanntgewordene Landauer seine Haftstrafe von neun Monaten antreten muss.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Schöffengericht bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz hat den Angeklagten am 27.10.2020 wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung in zwölf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt und die Einziehung von Tatmitteln angeordnet. Tatvorwurf war im Wesentlichen das Bekleben von Verkehrs- oder Hinweisschildern im öffentlichen Raum mit angefertigten Plakaten, die mit einem fest haftenden Klebeprodukt aufgebracht worden waren.

Angeklagter scheitert mit Berufung

Die gegen dieses Urteil von dem Angeklagten eingelegte Berufung hat das Landgericht Landau in der Pfalz durch Urteil vom 19.04.2021 mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden ist.

OLG: LG-Urteil frei von benachteiligenden Rechtfehler

Die gegen letztgenannte Entscheidung eingelegte Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt hat, hat das Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken nun im Beschlusswege einstimmig verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen den Angeklagten benachteiligenden Rechtfehler ergeben habe. Damit ist die Verurteilung in Rechtskraft erwachsen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2021
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (pm/ab)

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Dokument-Nr.: 30715 Dokument-Nr. 30715

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Kommentare (4)

 
 
Dennis Langer schrieb am 28.08.2021

Ein Urteil zu einer Geldstrafe plus Reparationszahlungen an die Geschädigten wäre in diesem Fall angemessener gewesen als eine Haftstrafe. Nun müssen die Nettosteuerzahler auch noch für die Haftunterbringung des Verurteilten aufkommen, obwohl von diesem überhaupt keine Gefahr für Leib und Leben ausgeht. Bestraft wird somit also nicht nur der Verurteilte, sondern auch all diejenigen, die durch ihre werteschaffende Arbeit in der freien Wirtschaft und der Besteuerung ihrer durch eben ihre Arbeit erwirtschafteten, monetären Einkommen den Staat finanzieren. Die Richter machen es sich immer noch zu einfach, obwohl sie selbst Steuerzahler sind, was solche Urteile noch unverständlicher macht.

Dennis Langer antwortete am 28.08.2021

Vielleicht noch zum besseren Verständnis:

Richter, Staatsanwälte und Angestellte bei Gericht sind Nettosteuerzahler, d.h. als Beamte oder Angestellte des Staates werden ihre Gehälter aus Steuermitteln generiert im Gegensatz zu Angestellten in der freien Wirtschaft. Sehr wohl aber fallen Steuererhöhungen auch auf Staatsbedienstete zurück. Deshalb sollten Richter im eigenen Interesse bei ihrer Urteilsfindung auch die Kosten berücksichtigen, die dem Staat, bzw. den Steuerzahlern durch gewisse Urteile entstehen.

Meinungsdübel antwortete am 28.08.2021

Hören Sie auf zu jammern, bei einem derart schweren Kapitalverbrechen kann der Steuerzahler die Vollpension mit knapp 60.000 Euro locker verkraften. Stellen Sie sich mal vor was alles hätte passieren können! Zum Beispiel hätten Sie selbst, ja sie persönlich, so ein Plakat erblicken und dadurch einen Schaden erleiden können. Oder auf einem der Plakete hätte gestanden: 1+1=3. Die Folgen wären nicht absehbar..

Dennis Langer antwortete am 30.08.2021

Verurteilung von Steuergeldverschwendung ist mitnichten gleichzusetzen mit Gejammere, sondern vielmehr mit ehrenhaftem und verantwortungsvollem, bürgerlichen Rechtsbewusstsein.

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