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Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 21.10.2013
- 5 Ss 337/13 -
Absehen eines dreimonatigen Fahrverbots bei sonst drohender Kündigung durch Arbeitgeber
Voreintragung wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter Cannabiseinfluss kann unerheblich sein
Von einem dreimonatigen Fahrverbot ist trotz bestehender Voreintragung wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter Cannabiseinfluss abzusehen, wenn durch das Fahrverbot eine Kündigung durch den Arbeitgeber droht. Die Voreintragung kann einerseits nicht zur Begründung des dreimonatigen Fahrverbots herangezogen werden und andererseits zur Begründung warum die drohende Existenzgefährdung für das dreimonatige Fahrverbot unerheblich ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund einer
Herabsetzung des Fahrverbots auf ein Monat trotz Voreintragung
Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied zu Gunsten des Berufskraftfahrers und hob daher die erstinstanzliche Entscheidung auf. Zwar sei es richtig aufgrund der
Verstoß gegen Doppelverwertungsverbot
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe ein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot aus § 46 Abs. 3 StGB vorgelegen. Die Vorschrift sei auch im Ordnungswidrigkeitenrecht anzuwenden. Danach hätte das Amtsgericht die
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Von einem dreimonatigen Fahrverbot ist trotz bestehender Voreintragung wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter Cannabiseinfluss abzusehen, wenn durch das Fahrverbot eine Kündigung durch den Arbeitgeber droht. Die Voreintragung kann einerseits nicht zur Begründung des dreimonatigen Fahrverbots herangezogen werden und andererseits zur Begründung warum die drohende Existenzgefährdung für das dreimonatige Fahrverbot unerheblich ist (rao).
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.12.2014
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Heilbronn, Urteil vom 21.02.2013
Jahrgang: 2014, Seite: 535 NZV 2014, 535
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Dokument-Nr. 19317
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