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Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 04.06.2013
- 5 W 43/13 -
Durch geschmolzenen Hagel entstandener Wasserschaden ist kein Hagelschaden
Hauratsversicherung gemäß § 5 Nr. 1 VHB 2008 von Leistungspflicht befreit / Wechsel des Aggregatszustands des Hagels
Entstehen durch geschmolzenen Hagel Wasserschäden, so liegen keine Hagelschäden vor. Die Hausratversicherung ist daher gemäß § 5 Nr. 1 VHB 2008 nicht verpflichtet, für die Schäden aufzukommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während eines massiven Hagelschauers im September 2011 drangen in den
Landgericht verneinte Versicherungsschutz
Das Landgericht Saarbrücken verneinte einen Anspruch auf Versicherungsschutz. Denn nicht der Hagel, sondern das
Oberlandesgericht bestätigt Entscheidung des Landgerichts
Das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Dem Geschädigten habe kein Anspruch auf Versicherungsschutz zugestanden.
Keine unmittelbare Beschädigung durch Hagel
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts seien die Schäden nicht durch eine unmittelbare Einwirkung des Hagels entstanden. Denn dies hätte vorausgesetzt, dass der Hagel die zeitlich letzte Ursache für den Schadenseintritt war. Dies sei aber nicht der Fall gewesen. Die Schäden seien vielmehr durch das
Leistungsfreiheit durch Ausschlussklausel
Außerdem sei die Versicherung wegen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.04.2014
Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 05.03.2013
[Aktenzeichen: 14 O 105/12]
Jahrgang: 2013, Seite: 1349 MDR 2013, 1349 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2014, Seite: 99 NJW-RR 2014, 99 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2014, Seite: 3, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo NJW-Spezial 2014, 3 (Michael Drasdo) | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2014, Seite: 327 NZM 2014, 327 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2014, Seite: 330 VersR 2014, 330 | Zeitschrift: Verbraucher und Recht (VuR)
Jahrgang: 2014, Seite: 75 VuR 2014, 75 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2014, Seite: 35 zfs 2014, 35
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Dokument-Nr. 18060
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