wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 25.05.2021
2 U 8/19 -

Zulässige Löschung eines Post und Sperrung eines Nutzeraccounts wegen Bezeichnung von Menschen als "Untermenschen" und "kriminelle Eindringlinge"

Vorliegen einer strafbaren Beleidigung und Volksverhetzung

Bezeichnet der Nutzer eines sozialen Netzwerks in Posts Menschen als "Untermenschen" und "kriminelle Eindringlinge", so rechtfertigt dies auf Basis des Netz­werk­durch­setzungs­gesetzes die Löschung der Posts und die Sperrung der Nutzerkontos. In der Bezeichnung als "Untermenschen" liegt eine strafbare Beleidigung und Volksverhetzung. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Nutzer eines sozialen Netzwerks im Jahr 2018 vor dem Landgericht Schwerin gegen die Löschung zweier Posts und die zweimalige Sperrung seines Nutzerkontos. Der Nutzer hatte in einem Post im Mai 2018, die am Osterwochenende 2018 in einem Park versammelten Männer bosnischer Herkunft, die - lagernd um ein Dutzend an Drehspießen gegrillte Schafe - Ostern feiern wollten, als "Untermenschen" bezeichnet. In einem Post von Juni 2018 hatte er Flüchtlinge, die sich auf einem privaten Rettungsschiff befanden als "kriminelle Eindringlinge" bezeichnet. Das Landgericht Schwerin wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.

Zulässigkeit der Löschung der Posts und Sperrung des Nutzerkontos

Das Oberlandesgericht Rostock bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Die Löschung der beiden Posts und die Sperrung des Nutzerkontos sei zulässig. Die Bezeichnung als "Untermenschen" stelle eine strafbare Beleidigung und Volksverhetzung dar. Durch die pauschale und sachgrundlose Bezeichnung "kriminelle Eindringlinge" werde das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen verletzt. Die Löschung und Sperrung seien auf Basis des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zulässig. Somit komme es nicht auf die Wirksamkeit und Reichweite der Nutzungsbedingen des sozialen Netzwerks an.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2021
Quelle: Oberlandesgericht Rostock, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Schwerin, Urteil vom 28.06.2019
    [Aktenzeichen: 3 O 221/18]
Aktuelle Urteile aus dem Internetrecht | Medienrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30549 Dokument-Nr. 30549

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss30549

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (1)

 
 
Ingrid Okon schrieb am 16.07.2021

sperren für immer wäre besser!!!

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung