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Oberlandesgericht Oldenburg, Entscheidung vom 31.07.2015
- 6 U 64/15 -
Werbung mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis zulässig
Händler darf in Bestellmagazin Staubsauger mit Testergebnis eines Internetportals bewerben
Das Oberlandesgerichts Oldenburg hat es einem Händler aus Oldenburg gestattet, mit einem im Internet veröffentlichten Testergebnis zu werben. Damit ist eine Entscheidung des Landgerichts Oldenburg geändert worden.
Der
Händler dürfen mit Testergebnis werben
Die dagegen von dem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2015
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
- Landgericht Oldenburg, Urteil
[Aktenzeichen: 15 O 1852/14]
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Dokument-Nr. 21428
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