wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 11. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern2/0/5(4)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 03.01.2022
2 Ss (OWi) 240/21 -

Maskenverweigerung: Anwalt verweigert Maske vor Gericht - Ordnungsgeld wegen ungebührlichen Verhaltens

Oberlandesgericht Oldenburg entscheidet über „Maskenverweigerung“ auf Norderney und vor Gericht

Das Tragen einer Maske gehört inzwischen zum Alltag und wird von den meisten Menschen auch akzeptiert. Einige allerdings empfinden das Tragen einer Maske nach wie vor als ungerechtfertigte oder gar verfassungswidrige Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit. Mit einem solchen Fall hatten jetzt das Amtsgericht Aurich und auch der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg zu tun.

Der Betroffene, der als Rechtsanwalt praktiziert, war im November 2020 auf Norderney ohne Maske auf der Straße unterwegs gewesen. Er war von der Polizei angesprochen worden und hatte sich geweigert, eine Maske zu aufzusetzen. Das Amtsgericht Aurich hatte den Betroffenen daraufhin in der Hauptverhandlung am 9.7.2021 zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt.

Anwalt verweigerte in Hauptverhandlung das Tragen einer Maske

In derselben Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht verteidigte sich der Rechtsanwalt selbst. Er weigerte sich auch dort nach Aufforderung des Richters, im Sitzungssaal seine Maske aufzusetzen. Neben der Geldbuße verhängte das Gericht deshalb noch ein Ordnungsgeld von 150 Euro, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft.

Der Rechtsanwalt wollte beides nicht hinnehmen und legte gegen das Urteil sowie den Ordnungsgeldbeschluss Rechtsmittel ein. Diese Rechtsmittel hat der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts nun zurückgewiesen.

Das Oberlandesgericht hat zunächst festgestellt, dass gegen die Verfassungsgemäßheit der Rechtsgrundlagen der Corona-Verordnung (§§ 28, 32 InfSchG) keine Bedenken bestehen. Ebenso wenig beständen Bedenken gegen die Verfassungsgemäßheit von § 3 Abs. 2 der Corona-Verordnung vom 30.10.2020. Der Landkreis Aurich durfte daher – gestützt auf diese Vorschrift – mit einer Allgemeinverfügung das Tragen von Masken in bestimmten Bereichen von Norderney vorschreiben. Der Betroffene hatte zwar geltend gemacht, dass diese Allgemeinverfügung rechtswidrig sei. Darauf konnte er sich nach Ansicht des Senats im Bußgeldverfahren allerdings nicht berufen. Er hätte gegen die Allgemeinverfügung vor dem Verwaltungsgericht klagen müssen und durfte sich nicht einfach über sie hinwegsetzen.

Oberlandesgericht: Beharrliche Weigerung im Sitzungssaal eine Maske zu tragen, stellt eine Ungebühr dar

Das Oberlandesgericht hat ferner festgestellt, dass die beharrliche Weigerung des Betroffenen, im Sitzungssaal eine Maske zu tragen, eine Ungebühr darstelle, die mit einem Ordnungsgeld geahndet werden könne. Zwar ist die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen Strafverteidiger nicht zulässig. Der Rechtsanwalt, der sich selbst verteidigt, habe allerdings nicht die Stellung eines Strafverteidigers in eigener Sache. Gegen ihn könne daher – wie gegen jeden Beschuldigten – bei ungebührlichem Verhalten ein Ordnungsgeld verhängt werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2022
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht | Strafrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Hauptverhandlung | Maskenverweigerung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31364 Dokument-Nr. 31364

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31364

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?