Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 09.02.2015
- 2 Ss (OWi) 20/15 -
"Mitgeblitzte" Beifahrerin: Blitzerfoto kann zur Identifizierung des Fahrers verwertet werden
Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Beifahrerin für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Fahrzeugführer unbeachtlich
Wird eine Beifahrerin im Rahmen einer Verkehrsüberwachung mitgeblitzt, so kann dieses Foto herangezogen werden, um Schlüsse auf den Fahrzeugführer ziehen zu können. Ein Beweisverwertungsverbot für das Foto besteht angesichts der Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Beifahrerin nicht. Denn der Betroffene des Ordnungswidrigkeitenverfahrens wird dadurch nicht in seinen Rechten verletzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Autofahrer vorgeworfen den erforderlichen Mindestabstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten zu haben. Grundlage des Vorwurfs war ein bei einer Verkehrsüberwachung angefertigtes
Anfertigung des Fotos war zulässig
Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied gegen den Autofahrer. Es verwies zunächst darauf, dass der Fahrer eines Fahrzeugs sowie das Kfz-Kennzeichen gemäß § 100 h Abs. 1 Nr. 1 StPO fotografiert werden dürfe, wenn der Verdacht eines bußgeldbewährten Verkehrsverstoßes bestehe. Zwar habe gegen die Beifahrerin ein solcher Verdacht nicht bestanden. Dennoch habe sie gemäß § 100 h Abs. 3 StPO mitfotografiert werden dürfen. Nach dieser Vorschrift können nämlich unbeteiligte Personen von der Maßnahme betroffen sein, wenn dies unvermeidlich ist. Im Rahmen einer Verkehrsüberwachung sei es unvermeidbar, dass
Zulässigkeit der Verwertung des Fotos
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei zudem die Verwertung des
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2015
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Bersenbrück, Urteil vom 03.11.2014
Jahrgang: 2015, Seite: 1398 NJW 2015, 1398 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2015, Seite: 353 NZV 2015, 353
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21121
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss21121
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.