wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 21.10.2019
13 U 73/19 -

Abgasskandal: VW-Fahrzeugkäufer hat Anspruch auf Rückgabe des Wagens und Erstattung des Kaufpreises

Käufer muss sich "Nutzungsvorteile" anrechnen lassen

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass der Käufer eines VW-Fahrzeugs, das vom sogenannten "Abgasskandal" betroffen ist, Anspruch auf Rückgabe des Wagens und Erstattung des Kaufpreises hat. Allerdings muss sich der Käufer dabei die "Nutzungsvorteile" anrechnen lassen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte vor dem Bekanntwerden des „Abgasskandals“ einen gebrauchten VW Tiguan bei einem Händler für 24.400 Euro gekauft. In dem Fahrzeug war der Dieselmotor EA 189 eingebaut. Etwa eineinhalb Jahre nach dem Kauf wurde ein von der VW-AG entwickeltes Software-Update aufgespielt, weil das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ohne dieses Update die Stilllegung des Fahrzeugs angeordnet hätte.

OLG bejaht Schadensersatzanspruch

Der Kläger blieb mit seiner Klage vor dem Landgericht Oldenburg erfolglos. Mit seiner Berufung zum Oberlandesgericht Oldenburg hatte er im Wesentlichen Erfolg. Das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit dem genannten Motor stelle laut Gericht eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar, so dass dem Kläger ein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB gegen die VW-AG zustehe. Er könne daher das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen.

Kläger muss sich "Nutzungsvorteile" anrechnen lassen

Allerdings müsse er sich die sogenannten "Nutzungsvorteile" anrechnen lassen, das heißt, dass für jeden gefahrenen Kilometer ein Abzug erfolgt. Da der Kläger ca. 100.000 km mit dem Fahrzeug zurückgelegt hatte, musste er sich einen Abzug von rund 9.000 Euro anrechnen lassen. Das Oberlandesgericht hat diesen Abzug unter Zugrundelegung einer geschätzten Gesamtlaufleistung des Tiguan von 300.000 km errechnet.

Kein Anspruch auf Verzinsung des Kaufpreises

Anders als der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts vertritt der 13. Zivilsenat - der wegen der richterlichen Unabhängigkeit an die Auffassung der Kollegen aus dem Parallelsenat nicht gebunden ist - die Auffassung, dass der Kläger keinen Anspruch auf eine Verzinsung des Kaufpreises seit Vertragsschluss hat (§ 849 BGB). Denn er habe für sein gezahltes Geld bis zur Rückgabe des Fahrzeuges den Wagen ja tatsächlich täglich nutzen können.

Schließlich ständen dem Kläger auch die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von rund 1.000 Euro zu, so das Oberlandesgericht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2019
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online (pm/kg)

Vorinstanz:
  • Landgericht Oldenburg, Urteil
    [Aktenzeichen: 17 O 2806/18]
Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht | Verbraucherrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28015 Dokument-Nr. 28015

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28015

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung