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Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 03.02.2021
- 8 U 3471/20 -
Wasseraustritt aus zum Sammeln und Ableiten von Sickerwasser dienendes Drainagerohr außerhalb des Gebäudes stellt keinen Leitungswasserschaden dar
Keine Schadensregulierungspflicht für Wohngebäudeversicherung
Kommt es an einem außerhalb eines Gebäudes liegenden Drainagerohr, welches zum Sammeln und Ableiten von Sickerwasser dient, zu einem bestimmungswidrigen Wasseraustritt, so liegt kein Leitungswasserschaden in der Wohngebäudeversicherung vor. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks beanspruchten erstmals im Jahr 2016 ihre
Oberlandesgericht verneint ebenfalls Vorliegen eines Leitungswasserschadens
Das Oberlandesgericht Nürnberg bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Versicherungsfall
Vorliegen von Leitungswasser wo Drainage in Abwasserableitungsrohr einmündet
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts könne von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2021
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Amberg, Urteil vom 25.09.2020
[Aktenzeichen: 24 O 1244/19]
Jahrgang: 2021, Seite: 311 GE 2021, 311
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Dokument-Nr. 29935
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