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Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 12.07.2005
- 1 U 8/05 -
Unerlaubte Rechtsberatung: Rechte und Pflichten eines Steuerberaters
Das Oberlandesgericht Naumburg hat in einem Berufungsverfahren ein Urteil des Landgerichts bestätigt, durch das ein Steuerberater verurteilt worden war, an seinen Mandanten Schadensersatz in Höhe von 10.634,17 Euro zu leisten.
Die Richter haben festgestellt, dass ein Steuerberater, der einen Mandanten in Fragen gesellschaftsrechtlicher Gestaltung berät (hier: Rat zur Übernahme der Notgeschäftsführung durch einen Angestellten einer GmbH), gegen Art. 1 § 1 Satz 1 Rechtsberatungsgesetz verstößt. Solche Art der Rechtsberatung gehört nämlich nicht zum Wirkungskreis eines Steuerberaters. Für Vermögensschäden, die im Rahmen einer unerlaubten Rechtsberatung auf Grund eines Beratungsfehlers des Steuerberaters entstehen, haftet dieser wie ein Rechtsanwalt. Der Steuerberater ist nicht etwa geschützt, weil er die fachlichen Kenntnisse für eine Rechtsberatung nicht besitzt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 15/05 des OLG Naumburg vom 05.10.2005
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Dokument-Nr. 1258
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