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Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 04.08.1997
- 1 Ss (Bz) 132/97 -
Anbringen einer Parkscheibe an hinteren linken Seitenfenster zulässig
Kontrolleuren ist Betreten der Fahrbahn zur Kontrolle der Parkscheibe zumutbar
Ein PKW-Fahrer darf seine Parkscheibe am hinteren linken Seitenfenster anbringen. Den Kontrolleuren ist es insoweit zumutbar, dass sie zur Kontrolle der Parkscheibe auf die Fahrbahn treten. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Autofahrer brachte im Juli 1995 seine
Oberlandesgericht verneinte Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit
Das Oberlandesgericht Naumburg entschied zu Gunsten des Autofahrers und hob daher das erstinstanzliche Urteil auf. Zwar müsse nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 StVO ein Fahrzeug über eine von außen gut lesbare
Kontrolleuren ist Betreten der Fahrbahn zuzumuten
Das Oberlandesgericht folgte zudem nicht der Ansicht des Amtsgerichts, wonach es Kontrolleuren nicht zumutbar sei, zur Kontrolle der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2014
Quelle: Oberlandesgericht Naumburg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Dessau, Urteil vom 17.12.1996
[Aktenzeichen: OWi 588/95]
- Einstellen einer handelsüblichen Parkscheibe beim Parken eines Fahrzeugs vor Beginn der Kurzparkzeit auf den Zeitpunkt des Beginns der Parkbeschränkung
(Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 12.07.2012
[Aktenzeichen: VerfGH 16/10]) - OLG Brandenburg: Verwendung einer Mini-Parkscheibe unzulässig
(Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 02.08.2011
[Aktenzeichen: (2Z) 53 Ss-Owi 495/10 (238/10)])
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Dokument-Nr. 17964
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