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Oberlandesgericht München, Urteil vom 26.09.2018
- 7 U 3118/17 -
Schadensersatzanspruch wegen Sturzes in ungesicherten Baustellengraben bei Dunkelheit im Innenhof eines Wohn- und Geschäftshauses
Mitverschulden des Geschädigten von 50 % wegen Erkennbarkeit der Dunkelheit und Kenntnis von Bauarbeiten
Stürzt eine Person in einem Innenhof eines Wohn- und Geschäftshauses bei Dunkelheit in einem ungesicherten Graben einer Baustelle, so haften dafür die Baufirma und der Grundstückseigentümer. Jedoch ist dem Geschädigten ein Mitverschulden von 50 % anzulasten, da er erkannte, dass es dunkel war und er wusste, dass Bauarbeiten im Innenhof stattfanden. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Zuge von
Anspruch auf Kostenerstattung wegen Unfallereignisses
Das Oberlandesgericht München entschied teilweise zu Gunsten der Klägerin und hob dementsprechend die Entscheidung des Landgerichts auf. Die Klägerin könne einen Teil der Kosten gemäß § 116 SGB X von den Beklagten ersetzt verlangen, da die Beklagten dem Koch gemäß § 823 Abs. 1 BGB für 50 % seiner Schäden haften.
Fehlende Absicherung begründet Verkehrssicherungspflichtverletzung
Die Beklagten haben nach Ansicht des Oberlandesgerichts schuldhaft ihre
Flatterband keine ausreichende Sicherungsmaßnahme
Soweit sich die Grundstückseigentümerin mit dem Hinweis entlasten wollte, sie habe angeordnet, dass der
Mitverschulden von 50 % wegen Erkennbarkeit der Dunkelheit und Kenntnis von Bauarbeiten
Dem Koch sei aber ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2019
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
- Landgericht München I, Urteil vom 18.08.2017
[Aktenzeichen: 29 O 13574/16]
Jahrgang: 2019, Seite: 527 BauR 2019, 527 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 750 NJW-Spezial 2018, 750
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Dokument-Nr. 28235
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