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Oberlandesgericht München, Beschluss vom 25.09.2023
- 33 Wx 38/23 e -
Unbestimmtheit eines Testament bei Formulierung "bis zu meinem Tod pflegt und betreut" bei gleichzeitiger Nennung einer Person
Unbestimmtheit wegen Unklarheit des Erfordernisses der Pflege und Betreuung in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht
Ein Testament, welches denjenigen als Erben bestimmt, der den Erblasser "bis zu seinem Tod pflegt und betreut" und zugleich eine Person nennt, die dies gegenwärtig tut, ist unbestimmt. Die Unbestimmtheit folgt daraus, dass unklar ist, was der Erblasser mit "Pflege und Betreuung" in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht meint. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2011 errichtete eine Frau ein handschriftliches
Namensnennung stellt keine Erbeinsetzung dar
Das Oberlandesgericht München entschied, dass das
Unbestimmtheit des Testaments
Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2023
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht München, Beschluss vom 06.12.2021
[Aktenzeichen: 617 VI 14143/21]
- Unwirksame Erbeinsetzung durch Formulierung: "Alleinerbe soll der sein, der Erblasser begleitet und gepflegt hat"
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 14.11.2016
[Aktenzeichen: 2 Wx 536/16]) - Wer "sich bis zu meinem Tod um mich kümmert", erbt: Fehlende Benennung einer konkreten Person macht eine Erbeinsetzung unwirksam
(Oberlandesgericht München, Beschluss vom 22.05.2013
[Aktenzeichen: 31 Wx 55/13])
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Dokument-Nr. 33501
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