Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht München, Beschluss vom 21.11.2022
- 33 U 2216/22 -
Kein Auskunftsanspruch wegen Pflichtteilsrecht bei Annahme eines Vermächtnisses in Höhe des Pflichtteils
Anspruch auf Vorlage eines einfachen Nachlassverzeichnisses
Ein Anspruch auf Auskunft gemäß § 2314 BGB besteht nicht, wenn der Pflichtteilsberechtigte bereits ein Vermächtnis in Höhe des Pflichtteilsanspruchs angenommen hat. Ihm steht aber ein Anspruch auf Vorlage eines einfachen Nachlassverzeichnisses gemäß § 242 BGB zu. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Tod einer Frau im Jahr 2021 beerbte ihr Ehemann sie aufgrund eines Ehe- und Erbvertrags allein. Der Sohn der Erblasserin nahm ein
Kein Anspruch auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses
Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Dem Kläger stehe kein Anspruch auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses zu. Der Anspruch lasse sich nicht auf § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB stützen. Dieser Auskunftsanspruch bestehe nicht mehr, da ein
Anspruch auf Vorlage eines einfachen Nachlassverzeichnisses
Jedoch stehe dem Kläger gemäß § 242 BGB ein Anspruch auf Vorlage eines einfachen Nachlassverzeichnisses zu, so das Oberlandesgericht. Ein solcher Anspruch sei anzuerkennen, da die zweckentsprechende Geltendmachung des Vermächtnisanspruchs zuverlässige Kenntnis vom Bestand des Nachlasses erfordere.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2023
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Landshut, Urteil vom 31.03.2022
[Aktenzeichen: 81 O 238/22]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 32546
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss32546
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.