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Oberlandesgericht München, Beschluss vom 15.01.2015
- 29 W 2554/14 -
Verlassen auf Zusicherung der Rechteinhaberschaft an fremden Fotos stellt fahrlässige Urheberrechtsverletzung dar
Zusicherung der Rechteinhaberschaft ohne Vorlage überprüfbarer Unterlagen unzureichend
Sichert jemand zu, die Rechte an fremden Fotos zu haben, so darf sich der Nutzer der Fotos nicht allein auf die Zusicherung verlassen. Vielmehr muss er die Vorlage überprüfbarer Unterlagen zur Rechtekette verlangen. Tut er dies nicht, so begeht er fahrlässig eine Urheberrechtsverletzung. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde die Nutzerin von fremden
Pflicht zur Zurückverfolgung der Rechtekette
Das Oberlandesgericht München entschied gegen die Nutzerin der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.10.2015
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 537 MMR 2015, 537 | Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM)
Jahrgang: 2015, Seite: 586 ZUM 2015, 586
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Dokument-Nr. 21699
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