Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 16.02.2010
- 9 U 179/09 -
Kein Versicherungsschutz durch Privathaftpflichtversicherung wegen durch Hundeurin beschädigtes Parkett bei Leistungsausschluss für Schäden durch Hundehaltung
Ausschlussklausel soll erhöhtes Haftungsrisiko aus Tierhaltung ausschließen
Wird das Parkett einer Mietwohnung durch Hundeurin beschädigt, so muss dafür die Privathaftpflichtversicherung dann nicht aufkommen, wenn eine Klausel die Leistungspflicht bei Schäden durch Hundehaltung ausschließt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer
Kein Anspruch auf Versicherungsschutz
Das Oberlandesgericht Köln entschied gegen die Versicherungsnehmerin. Ihr habe kein Anspruch auf Versicherungsschutz zugestanden. Denn durch die Klausel in den Versicherungsbedingungen sei die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit gewesen. Der Ausschluss habe sämtliche Ansprüche, denen die Versicherungsnehmerin aus der
Ausschluss des erhöhten Haftungsrisikos
Die Klausel habe nach Ansicht des Oberlandesgerichts bezweckt, das sich aus einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2014
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (zt/VersR 2010, 902/rb)
Jahrgang: 2010, Seite: 374 r+s 2010, 374 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2010, Seite: 902 VersR 2010, 902
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18035
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss18035
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.